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Änderungen im Verbraucherrecht - VRUG und FAGG

Mit dem Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ("VRUG") wurden im Konsumentenschutzrecht umfassende Änderungen vorgenommen. Die neue Richtlinie bzw. die neue Gesetzlage gilt für Verträge, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen werden.

Die Richtlinie regelt primär besondere Vertriebswege im Verbrauchergeschäft, nämlich den Fernabsatz, also den Versandhandel einschließlich des Internet-Geschäfts sowie den Geschäftsabschluss außerhalb der vom Unternehmer verwendeten Geschäftsräume, also das sogenannte „Haustürgeschäft“ und es wurde hier ein eigenes Gesetz, das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), geschaffen.

Für Verträge über soziale Dienstleistungen und Gesundheitsdienstleistungen, Glücksspiele, Finanzdienstleistungen, Pauschalreisen und die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs gilt das FAGG jedoch nicht.

Vor allem die vorvertraglichen Informationspflichten wurden ausgedehnt und es müssen Unternehmer den Verbraucher nunmehr über diverse Inhalte klar und verständlich belehren. Als Beispiel für notwendige Informationen sind (§ 4 Abs. 1 FAGG):

· die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung

· der Name oder die Firma des Unternehmers sowie die Anschrift und Kontaktdaten

· der Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung (inkl. Steuern und Abgaben sowie Fracht-, Liefer-, Versand- oder sonstigen Kosten) bzw., falls der Preis nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung

· bei Bestehen eines Rücktrittsrechts die Bedingungen, die Fristen und die Vorgangsweise für die Ausübung dieses Rechts, dies unter Zurverfügungstellung des Muster-Widerrufsformulars 

 

Diese Informationspflichten und die rechtzeitige und formgerechte Übergabe an den Verbraucher sind einzuhalten, da ansonsten der Verbraucher an seine Vertragserklärung nicht gebunden sein könnte oder Fristen für einen Rücktritt vom Vertrag verlängert werden.

Zusätzlich wurden auch allgemein gültige schuldrechtliche Regelungen für das Verbrauchergeschäft geändert. Zum Beispiel sei hier angeführt, dass Änderungen für die Gefahrtragung beim Versendungskauf (Übergabe und Gefahrenübergang), die Rücktrittsfristen im Konsumentenschutzgesetz, die allgemeinen Informationspflichten des Unternehmers und spezielle Regelungen für die Lieferung, den Verzug, für Nebenkosten des Vertrages und für nicht bestellte Waren getroffen worden sind.

Haftungsausschluss: Diese Ausführungen erfolgen ohne Gewähr und stellen nur einen Auszug der neuen Rechtslage dar. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen und ist ausgeschlossen. Sie ersetzen keinesfalls eine persönliche Beratung.